für die Radstation im Gebäude Hansator, Bremer Straße 50
– 52, 48155 Münster (Radstation)
- Allgemeines
Die Radstation ist ein öffentliches Fahrradparkhaus mit einem
digitalen Parkbetriebssystem und wird von der WBI GmbH,
Engelstraße 49, 48143 Münster (WBI) betrieben. Das
Fahrradparkhaus steht allen Radfahrenden für das Parken von
Fahrrädern in den bereitgestellten Fahrradständern
(Stellplatz) zur Verfügung.
Diese Benutzungsbedingungen regeln das Parken von Fahrrädern in der
Radstation. Sie werden mit der Registrierung von den Fahrradparkenden
anerkannt.
- Registrierung
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Um die Radstation zu nutzen, benötigen die Fahrradparkenden ein
Benutzerkonto bei der WBI (Registrierung). Die Registrierung und die
Wahl eines Kurz- oder Dauerparkvertrages erfolgen über die App
der WBI.
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Für die Registrierung ist die Angabe
- des Vor- und Nachnamens,
- der Anschrift,
- einer E-Mailadresse (Benutzername),
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der gewünschten Zahlungsart des Zahlungsverkehrs mit
Kreditkarte (MasterCard, Visa, Diners u. a.), über Apple
Pay oder mit SEPA-Lastschrift und
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der gewünschten Dauer des Vertrages (Tages- oder
Dauerparkvertrag) erforderlich.
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Die Fahrradparkenden erklären sich bei der Registrierung mit dem
Einzug der Parkentgelte in der jeweils gültigen Höhe
einverstanden. Die aktuellen Parkentgelte ergeben sich aus der
Preisliste im Anhang und werden in der App und durch Aushang
veröffentlicht.
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Wird die App mindestens 2 Jahre lang nicht genutzt, wird die
Registrierung gelöscht. Danach bedarf es einer erneuten
Registrierung.
- Parkvorgang
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Das Parken von Fahrrädern in der Radstation erfordert die
selbstständige Ein- und Ausfahrt der Fahrradparkenden sowie das
eigenhändige Abstellen des Fahrrades in die bereitgestellten
Fahrradständer.
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Der Parkvorgang wird von den Fahrradparkenden durch Scannen des
QR-Codes am gewählten Fahrradständer gestartet und in der
App durch entsprechende Eingabe beendet.
- Mietvertrag
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Mit der Auswahl der Vertragsart und der verbindlichen
Bestätigung der Zahlungsart durch die App kommt zwischen der WBI
und den Fahrradparkenden ein Mietvertrag zustande.
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Mietgegenstand sind die jeweils frei gewählten oder
persönlich zugewiesenen Stellplätze, die von der WBI auf
Zeit zur Verfügung gestellt werden. Die Bewachung,
Überwachung und Verwahrung der abgestellten Fahrräder sind
nicht Gegenstand des Mietvertrages. Daher erfolgt auch keine Obhuts-
oder Haftungsübernahme, insbesondere nicht für Diebstahl
oder Beschädigungen, auch wenn in der Radstation Mitarbeiter der
WBI oder eines beauftragten Dienstleisters präsent sein sollten
bzw. die Radstation mit optisch-elektronischen Einrichtungen
(Videoüberwachung) ausgestattet ist.
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Die mit der Registrierung vereinbarten Parkentgelte werden mit
Zustandekommen des Mietvertrages sofort fällig und mit der von
den Fahrradparkenden ausgewählten Zahlungsarten am Monatsende
eingezogen.
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Die Fahrradparkenden können die Mietverträge als Tages-
oder Dauerparkverträge mit oder ohne persönlichem
Stellplatz abschließen.
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Die Parkverträge werden durch entsprechende Eingabe in der App
oder durch Kündigung beendet.
- Allgemeine Nutzungsbestimmungen für die Radstation
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Die Fahrräder dürfen nur nach Registrierung in die freien
oder zugewiesenen Stellplätze geparkt werden und zwar je
Fahrradständer nur ein Fahrrad.
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Bei der Ein- und Ausfahrt haben die Fahrradparkenden die im Verkehr
erforderliche Sorgfalt zu beachten. Gleiches gilt für das
Einstellen und das Entnehmen des Fahrrades aus den
Fahrradständern. Beschädigungen der angrenzenden
Fahrräder und/oder des Fahrradständers sind zu vermeiden.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonales ist Folge zu leisten.
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Die in der Radstation gekennzeichneten Bereiche für freie und
persönliche Stellplätze und solche für
Sonderfahrräder sind strikt zu beachten.
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Die WBI ist auch in Ausübung ihres Hausrechts berechtigt,
vertragslose oder sonst unberechtigt geparkte Fahrräder mittels
Schloss zu sichern und nur gegen Zahlung eines Verwahrentgeltes
herauszugeben. Das Verwahrentgelt umfasst ein nach den Tagen des
Sicherungszeitraums zu bemessenendes Tagesparkentgelt zuzüglich
einer Aufwandspauschale von 20 €. Bei der Herausgabe ist das
Eigentum am Fahrrad nachzuweisen. Nach Ablauf von drei Monaten darf
die WBI ein vertragsloses oder unberechtigt geparktes Fahrrad auf
Kosten der Fahrradparkenden entsorgen und das Verwahrentgelt erheben.
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Die Fahrradparkenden sind verpflichtet, die geparkten Fahrräder
in der Radstation ordnungsgemäß abzuschließen und
gegen Diebstahl bzw. Wegnahme zu sichern. Dies gilt auch für
gegebenenfalls abnehm-/demontierbare Teile des Fahrrades.
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Gepäck-/Satteltaschen und Fahrradkörbe sind nur zu bis
einer Gesamtbreite von maximal 45 cm zulässig. Darin
eingebrachte (Wert-)Sachen sind zu entfernen. Für die Wegnahme
von Gepäck-/Satteltaschen/Fahrradkörben usw., oder darin
eingelegten (Wert-)Sachen übernimmt die WBI keinerlei Haftung.
- Kurzparkverträge
Ein Kurzparkvertrag wird für einen Zeitraum von 24 Stunden
abgeschlossen und berechtigt zur Nutzung freier Stellplätze
außerhalb der Dauerparkbereiche für persönliche
Stellplätze. Er endet während der Vertragszeit von 24 Stunden
mit der entsprechenden Eingabe in der App und verlängert sich
automatisch um jeweils 24 Stunden, wenn die Vertragszeit von 24 Stunden
ohne Eingabe in der App überschritten wird.
- Dauerparkverträge
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Dauerparkverträge werden mit oder ohne persönlichem Stellplatz
abgeschlossen.
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Dauerparkverträge mit persönlichem Stellplatz berechtigen zur
Nutzung eines persönlich zugewiesenen Stellplatzes innerhalb der
Dauerparkbereiche für persönliche Stellplätze.
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Dauerparkverträge ohne persönlichem Stellplatz berechtigen zur
Nutzung freier Stellplätze außerhalb der Dauerparkbereiche für
persönliche Stellplätze.
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Dauerparkverträge werden für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen
abge-schlossen und enden während der Vertragszeit von 30
Kalendertagen mit der entsprechenden Eingabe in der App. Sie
verlängern sich automatisch um jeweils 30 Kalendertage, wenn die
Vertragszeit ohne Eingabe in der App überschritten wird.
- Parkbetrieb
- Die Radstation hat folgende Öffnungszeiten:
Montag –
Freitag
5.30 Uhr – 23.00 Uhr
Samstage, Sonn- und Feiertage
7.00 Uhr – 23.00 Uhr
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Außerhalb der Öffnungszeiten haben registrierte
Fahrradparkende Zugang mittels der App und elektronischen
Türöffnern (24/7).
- Haftung der WBI
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Die WBI haftet während der Dauer von Parkverträgen für
Schäden, die nachweislich durch Pflichtverletzungen von ihr,
ihren Angestellten oder Beauftragten verursacht werden.
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Die WBI haftet bei Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die WBI nur, wenn eine
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder ein
Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegen, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren
Erfüllung der Mieter vertraut oder vertrauen darf.
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Für Fahrräder, die über die vertraglich vereinbarte
Zeit hinaus in der Radstation verbleiben ist mit Ablauf der
auftragsgemäßen Einstelldauer jegliche Haftung bzw.
Gewährleistung seitens der WBI ausgeschlossen.
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Aufgetretene Beschädigungen an eingestellten Fahrrädern
sind dem zuständigen Personal unverzüglich anzuzeigen.
Diesem ist Gelegenheit zur Inaugenscheinnahme / Untersuchung des
Fahrrades zu geben.
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Ist dies den Fahrradparkenden nicht möglich oder unzumutbar,
haben sie den Schaden spätestens innerhalb 1 Woche nach dem
Schadensfall schriftlich bei der WBI anzuzeigen.
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Verstoßen Fahrradparkende gegen die Anzeigepflicht, sind deren
sämtliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei
denn, sie haben den Verstoß nicht zu vertreten.
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Dieser Haftungsausschluss greift nicht, wenn den Fahrradparkenden ein
Personenschaden entstanden ist oder die WBI den Schaden grob
fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
- Haftung der Fahrradparkenden
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Die Fahrradparkenden haften für alle der WBI oder Dritten
schuldhaft zugefügten Schäden.
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Fahrradparkende haftet für schuldhaft herbeigeführte
Verunreinigungen der Radstation.
- Videoüberwachung / Datenschutz
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Die die Datenschutzerklärung der WBI GmbH finden sich unter:
https://www.wbi-muenster.de/impressum/datenschutzerklaerung.
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Unter Beachtung dieser Bestimmungen weist die WBI ausdrücklich
darauf hin, dass in der Radstation zur Wahrnehmung berechtigter
Interessen und des Hausrechts eine Videoüberwachung stattfindet.
Entsprechende Hinweisschilder finden sich in der Radstation.
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Die per Videoüberwachung aufgezeichneten Daten werden bei der WBI
gespeichert und nach spätestens 10 Tagen wieder gelöscht.
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Zur Verfolgung von Verstößen gegen die
Nutzungsbestimmungen und gesetzliche Regelungen behält sich die
WBI das Recht zur Weitergabe der Videoaufzeichnungen an
Ordnungsbehörden (z.B. Polizei) vor.
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Die Fahrradparkenden stimmen der Videoüberwachung, der
Aufzeichnung und der Weitergabe an Ordnungsbehörden zu.
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Persönliche Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte
weitergegeben, es sei denn, die Erfüllung vertraglicher
Pflichten oder die Verfolgung vertraglicher Ansprüche macht dies
erforderlich.
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. Der Nutzer hat Anspruch auf Auskunft welche Daten gespeichert
worden sind.
- Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster in Westfalen, es
sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend gesetzlich
vorgeschrieben.
Münster, den 1. August 2022
Westfälische Bauindustrie GmbH