für die Radstation im Gebäude Hansator, Bremer Straße 50 – 52, 48155
Münster (Radstation)
- Allgemeines
Die Radstation ist ein öffentliches Fahrradparkhaus mit einem digitalen Parkbetriebssystem
und wird von der WBI GmbH, Engelstraße 49, 48143 Münster (WBI) betrieben. Das
Fahrradparkhaus steht allen Radfahrenden für das Parken von Fahrrädern in den
bereitgestellten Fahrradständern (Stellplatz) zur Verfügung.
Diese Benutzungsbedingungen regeln das Parken von Fahrrädern in der Radstation. Sie werden
mit der Registrierung von den Fahrradparkenden anerkannt.
- Registrierung
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Um die Radstation zu nutzen, benötigen die Fahrradparkenden ein Benutzerkonto bei der
WBI (Registrierung). Die Registrierung und die Wahl eines Kurz- oder Dauerparkvertrages
erfolgen über die App der WBI.
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Für die Registrierung ist die Angabe
- des Vor- und Nachnamens,
- der Anschrift,
- einer E-Mailadresse (Benutzername),
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der gewünschten Zahlungsart des Zahlungsverkehrs mit Kreditkarte (MasterCard,
Visa, Diners u. a.), über Apple Pay oder mit SEPA-Lastschrift und
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der gewünschten Dauer des Vertrages (Tages- oder Dauerparkvertrag)
erforderlich.
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Die Fahrradparkenden erklären sich bei der Registrierung mit dem Einzug der
Parkentgelte in der jeweils gültigen Höhe einverstanden. Die aktuellen
Parkentgelte ergeben sich aus der Preisliste im Anhang und werden in der App und durch
Aushang veröffentlicht.
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Wird die App mindestens 2 Jahre lang nicht genutzt, wird die Registrierung gelöscht.
Danach bedarf es einer erneuten Registrierung.
- Parkvorgang
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Das Parken von Fahrrädern in der Radstation erfordert die selbstständige Ein- und
Ausfahrt der Fahrradparkenden sowie das eigenhändige Abstellen des Fahrrades in die
bereitgestellten Fahrradständer.
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Der Parkvorgang wird von den Fahrradparkenden durch Scannen des QR-Codes am gewählten
Fahrradständer gestartet und in der App durch entsprechende Eingabe beendet.
- Mietvertrag
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Mit der Auswahl der Vertragsart und der verbindlichen Bestätigung der Zahlungsart durch
die App kommt zwischen der WBI und den Fahrradparkenden ein Mietvertrag zustande.
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Mietgegenstand sind die jeweils frei gewählten oder persönlich zugewiesenen
Stellplätze, die von der WBI auf Zeit zur Verfügung gestellt werden. Die
Bewachung, Überwachung und Verwahrung der abgestellten Fahrräder sind nicht
Gegenstand des Mietvertrages. Daher erfolgt auch keine Obhuts- oder Haftungsübernahme,
insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigungen, auch wenn in der Radstation
Mitarbeiter der WBI oder eines beauftragten Dienstleisters präsent sein sollten bzw.
die Radstation mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ausgestattet
ist.
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Die mit der Registrierung vereinbarten Parkentgelte werden mit Zustandekommen des
Mietvertrages sofort fällig und mit der von den Fahrradparkenden ausgewählten
Zahlungsarten am Monatsende eingezogen.
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Die Fahrradparkenden können die Mietverträge als Tages- oder
Dauerparkverträge mit oder ohne persönlichem Stellplatz abschließen.
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Die Parkverträge werden durch entsprechende Eingabe in der App oder durch
Kündigung beendet.
- Allgemeine Nutzungsbestimmungen für die Radstation
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Die Fahrräder dürfen nur nach Registrierung in die freien oder zugewiesenen
Stellplätze geparkt werden und zwar je Fahrradständer nur ein Fahrrad.
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Bei der Ein- und Ausfahrt haben die Fahrradparkenden die im Verkehr erforderliche Sorgfalt
zu beachten. Gleiches gilt für das Einstellen und das Entnehmen des Fahrrades aus den
Fahrradständern. Beschädigungen der angrenzenden Fahrräder und/oder des
Fahrradständers sind zu vermeiden. Den Anweisungen des Aufsichtspersonales ist Folge zu
leisten.
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Die in der Radstation gekennzeichneten Bereiche für freie und persönliche
Stellplätze und solche für Sonderfahrräder sind strikt zu beachten.
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Die WBI ist auch in Ausübung ihres Hausrechts berechtigt, vertragslose oder sonst
unberechtigt geparkte Fahrräder mittels Schloss zu sichern und nur gegen Zahlung eines
Verwahrentgeltes herauszugeben. Das Verwahrentgelt umfasst ein nach den Tagen des
Sicherungszeitraums zu bemessenendes Tagesparkentgelt zuzüglich einer Aufwandspauschale
von 20 €. Bei der Herausgabe ist das Eigentum am Fahrrad nachzuweisen. Nach Ablauf von
drei Monaten darf die WBI ein vertragsloses oder unberechtigt geparktes Fahrrad auf Kosten
der Fahrradparkenden entsorgen und das Verwahrentgelt erheben.
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Die Fahrradparkenden sind verpflichtet, die geparkten Fahrräder in der Radstation
ordnungsgemäß abzuschließen und gegen Diebstahl bzw. Wegnahme zu sichern.
Dies gilt auch für gegebenenfalls abnehm-/demontierbare Teile des Fahrrades.
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Gepäck-/Satteltaschen und Fahrradkörbe sind nur zu bis einer Gesamtbreite von
maximal 45 cm zulässig. Darin eingebrachte (Wert-)Sachen sind zu entfernen. Für
die Wegnahme von Gepäck-/Satteltaschen/Fahrradkörben usw., oder darin eingelegten
(Wert-)Sachen übernimmt die WBI keinerlei Haftung.
- Kurzparkverträge
Ein Kurzparkvertrag wird für einen Zeitraum von 24 Stunden abgeschlossen und berechtigt zur
Nutzung freier Stellplätze außerhalb der Dauerparkbereiche für persönliche
Stellplätze. Er endet während der Vertragszeit von 24 Stunden mit der entsprechenden
Eingabe in der App und verlängert sich automatisch um jeweils 24 Stunden, wenn die
Vertragszeit von 24 Stunden ohne Eingabe in der App überschritten wird.
- Dauerparkverträge
- Dauerparkverträge werden mit oder ohne persönlichem Stellplatz abgeschlossen.
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Dauerparkverträge mit persönlichem Stellplatz berechtigen zur Nutzung eines persönlich
zugewiesenen Stellplatzes innerhalb der Dauerparkbereiche für persönliche Stellplätze.
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Dauerparkverträge ohne persönlichem Stellplatz berechtigen zur Nutzung freier
Stellplätze außerhalb der Dauerparkbereiche für persönliche Stellplätze.
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Dauerparkverträge werden für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen abge-schlossen und enden
während der Vertragszeit von 30 Kalendertagen mit der entsprechenden Eingabe in der App. Sie
verlängern sich automatisch um jeweils 30 Kalendertage, wenn die Vertragszeit ohne Eingabe
in der App überschritten wird.
- Parkbetrieb
- Die Radstation hat folgende Öffnungszeiten:
Montag –
Freitag
5.30 Uhr – 23.00 Uhr
Samstage, Sonn- und Feiertage 7.00 Uhr –
23.00 Uhr
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Außerhalb der Öffnungszeiten haben registrierte Fahrradparkende Zugang mittels
der App und elektronischen Türöffnern (24/7).
- Haftung der WBI
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Die WBI haftet während der Dauer von Parkverträgen für Schäden, die
nachweislich durch Pflichtverletzungen von ihr, ihren Angestellten oder Beauftragten
verursacht werden.
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Die WBI haftet bei Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die WBI nur, wenn eine Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten
vorliegen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Mieter
vertraut oder vertrauen darf.
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Für Fahrräder, die über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus in der
Radstation verbleiben ist mit Ablauf der auftragsgemäßen Einstelldauer jegliche
Haftung bzw. Gewährleistung seitens der WBI ausgeschlossen.
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Aufgetretene Beschädigungen an eingestellten Fahrrädern sind dem zuständigen
Personal unverzüglich anzuzeigen. Diesem ist Gelegenheit zur Inaugenscheinnahme /
Untersuchung des Fahrrades zu geben.
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Ist dies den Fahrradparkenden nicht möglich oder unzumutbar, haben sie den Schaden
spätestens innerhalb 1 Woche nach dem Schadensfall schriftlich bei der WBI anzuzeigen.
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Verstoßen Fahrradparkende gegen die Anzeigepflicht, sind deren sämtliche
Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, sie haben den Verstoß nicht
zu vertreten.
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Dieser Haftungsausschluss greift nicht, wenn den Fahrradparkenden ein Personenschaden
entstanden ist oder die WBI den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht hat.
- Haftung der Fahrradparkenden
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Die Fahrradparkenden haften für alle der WBI oder Dritten schuldhaft zugefügten
Schäden.
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Fahrradparkende haftet für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der
Radstation.
- Videoüberwachung / Datenschutz
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Die die Datenschutzerklärung der WBI GmbH finden sich unter:
https://www.wbi-muenster.de/impressum/datenschutzerklaerung.
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Unter Beachtung dieser Bestimmungen weist die WBI ausdrücklich darauf hin, dass in der
Radstation zur Wahrnehmung berechtigter Interessen und des Hausrechts eine
Videoüberwachung stattfindet. Entsprechende Hinweisschilder finden sich in der
Radstation.
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Die per Videoüberwachung aufgezeichneten Daten werden bei der WBI gespeichert und nach
spätestens 10 Tagen wieder gelöscht.
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Zur Verfolgung von Verstößen gegen die Nutzungsbestimmungen und gesetzliche
Regelungen behält sich die WBI das Recht zur Weitergabe der Videoaufzeichnungen an
Ordnungsbehörden (z.B. Polizei) vor.
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Die Fahrradparkenden stimmen der Videoüberwachung, der Aufzeichnung und der Weitergabe
an Ordnungsbehörden zu.
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Persönliche Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn,
die Erfüllung vertraglicher Pflichten oder die Verfolgung vertraglicher Ansprüche
macht dies erforderlich.
- . Der Nutzer hat Anspruch auf Auskunft welche Daten gespeichert worden sind.
- Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster in Westfalen, es sei denn, ein anderer
Gerichtsstand ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
Münster, den 1. August 2022
Westfälische Bauindustrie GmbH